Maßgeschneiderter Schutz für Clubs, Veranstalter und Livemusik-Betriebe
Die Club- und Veranstaltungsszene
hat sich stark verändert. Während im „alten Jahrtausend“ Diskotheken beliebt und unentbehrlich waren, gibt es heute nur noch eine überschaubare Anzahl.
Umso beliebter sind Clubs, egal ob Musikclub, Kleinkunstbühne oder flexible Veranstaltungsformate. Im Gegensatz zu den klassischen Diskotheken steht nicht die reine Tanzmusik im Vordergrund, sondern das gesellige Gefühl bei der Durchführung von Konzerten, Live-Musik und der Vorstellung neuer Bands, bei Lesungen, literarischem Austausch, Comedy-, Zauberei- oder Schauspielkunst. Veranstaltungen wechseln, Technik wird aufgebaut und abgebaut, externe Partner sind beteiligt.
Und genau das macht die Absicherung schwierig.
Versicherungsgesellschaften sind wie dicke, schwerfällige Tanker. Während die Tanz- und Clubszene schnell agiert und wendet, brauchen riesige (Versicherungs-)Schiffe ewig, um eine andere Richtung einzuschlagen. Clubs werden noch immer als Diskotheken versichert.
Das kann dazu führen, dass:
- wichtige Dinge gar nicht oder nur unzureichend abgesichert sind
- im Schadenfall Diskussionen entstehen
- Verträge nicht zum tatsächlichen Betrieb passen
- die Prämien viel zu teuer sind
Hier setzen wir an – genau aus diesen Erfahrungen heraus ist unser Clubkonzept entstanden.
Mit unserem Clubkonzept haben wir eine Lösung entwickelt, die sich speziell an Clubs, Veranstalter, Livemusik-Betriebe sowie Betreiber von Kleinkunstbühnen richtet. Kein Standardprodukt, sondern eine Absicherung, die sich am echten Betrieb orientiert.
Ziel ist es, eine vernünftige Grundlage zu schaffen – verständlich,
passend und ohne unnötigen Ballast.
Wir erklären,
statt zu
verkaufen.
Wir strukturieren,
statt zu
überfordern.
Wir begleiten
langfristig,
nicht nur beim
Abschluss.
Wir sind digital UND erreichbar, nicht anonym.
So arbeiten wir
- Wir hören zu.
Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf, schauen auf Herausforderungen, Ihre Ziele und Wünsche – die Basis für passgenaue Lösungen - Wir erklären verständlich.
Unser Konzept ist nicht kompliziert. Unsere Lösungsansätze sind klar, transparent und für jeden nachvollziehbar. - Wir bleiben erreichbar.
Persönliche Beratung und Ansprechpartner, nahbare Geschäftsführer und qualifizierte, verlässliche Mitarbeiter sind uns wichtig. Kurze Wege und eine zuverlässige Kommunikation sind für uns selbstverständlich. - Wir denken langfristig.
Unsere Lösungen sind nachhaltig, mit Blick auf die Entwicklung am (Versicherungs-)Markt, auf Technik und auf Mitarbeiter. Seit vielen Jahren bilden wir unsere Mitarbeiter aus und sorgen dafür, ein beliebter, wertschätzender Arbeitgeber zu sein. Denn nur da, wo Vertrauen und ein gutes Klima herrscht, kann dieses weitergegeben und gelebt werden.
BAUSTEINE
Kombinieren Sie Ihren Versicherungsschutz passgenau mit unserem Clubkonzept
Baustein
Inhalt/ Inventar
Drehen Sie Ihren Club gedanklich auf den Kopf, fallen alle beweglichen Sachen heraus. Genau diese sind im Rahmen der Inhaltsversicherung abgesichert. Dazu zählen auch Gegenstände, die sich vorübergehend in Ihrer Obhut befinden oder im Außenbereich genutzt werden.
Versichert werden können diese Sachen gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegen weitere Risiken wie Überschwemmung oder böswillige Beschädigung. Je nach Vereinbarung ist auch eine Absicherung gegen eine Vielzahl weiterer Gefahren möglich.
Im Schadenfall erhalten Sie die Reparaturkosten oder die Kosten für eine neuwertige Ersatzanschaffung.
Baustein
Betriebsunterbrechung
Sollte Ihr Club oder Ihre Kleinkunstbühne aufgrund eines Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch- oder anderen Sachschadens nur teilweise oder gar nicht öffnen können, laufen die Kosten trotzdem weiter. Miete, Strom, Gehälter, Leasingkosten etc. müssen bezahlt werden. Diese laufenden Ausgaben sowie entgangene Erträge werden durch die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt.
Ziel ist es, die Zeit bis zur Wiedereröffnung wirtschaftlich zu überbrücken und den Betrieb nicht zusätzlich zu belasten.
Baustein
Betriebsschließung
Im Gegensatz zur Betriebsunterbrechung greift die Betriebsschließung dann, wenn Ihr Unternehmen von außen, d.h. von einer Behörde geschlossen wird. Ist die Grundlage für die Anordnung der Schließung eine Krankheit aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, erstattet die Versicherung die weiterlaufenden Kosten sowie Waren und Vorräte, die vernichtet werden müssen. Dies trifft zu, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise an Masern oder Salmonellen erkrankt.
Ziel ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme abzufedern und den Betrieb in dieser Zeit handlungsfähig zu halten.
Baustein
Glas
Geht in Ihrem Betrieb eine große Fensterfläche, Glastür oder ein großer Spiegel zu Bruch, kann das schnell teuer werden.
Der Baustein Glas übernimmt Schäden an fest eingebauten und beweglichen Verglasungen innerhalb Ihres Betriebs. Dazu zählen zum Beispiel Fenster, Türen, Thekenverglasungen oder Spiegel.
Versichert ist in der Regel das Zerbrechen – unabhängig davon, wie es passiert ist.
Im Schadenfall werden die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz der Verglasung übernommen.
Baustein
Elektronik
Fällt zentrale Technik aus, hat das im Clubbetrieb oft direkte Auswirkungen auf den gesamten Ablauf. Die elektronische Ausstattung ist oft hochwertig und teuer und auch im Schadenfall entsprechend kostenintensiv.
Der Baustein Elektronik erstattet Schäden durch äußere Einwirkungen, wie z. B. Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung, Einwirkung von Flüssigkeiten oder technische Defekte, sofern ein elektronisches Bauteil dabei kaputt gegangen ist.
UNSER HIGHLIGHT
Wir versichern insbesondere Musik-, Ton- und Lichttechnik, Bildtechnik sowie Steuer- und Kassensysteme pauschal. Auf eine Aufteilung in Anlagengruppen verzichten wir bewusst, damit keine Abgrenzungsprobleme zwischen verschiedenen Technikbereichen entstehen und Ihr tatsächlicher Betrieb realistisch abgebildet wird.
Alle Geräte der Anlagengruppen 1 – 4 gelten pauschal als versichert, ohne dass Sie die Werte in die Anlagengruppen aufteilen müssen.
Im Schadenfall werden die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung übernommen.
Baustein
Betriebshaftpflicht
Wo Menschen zusammenkommen, entstehen Risiken. Gerade im Clubbetrieb mit wechselnden Veranstaltungen, vielen Gästen und unterschiedlichen Beteiligten lassen sich Schäden nicht vollständig vermeiden
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn Dritte zu Schaden kommen. Das betrifft Personen- und Sachschäden, zum Beispiel wenn sich ein Gast verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftung aus dem laufenden Betrieb. Dazu zählen auch Veranstaltungen an Ihrem Standort oder die Teilnahme an Messen und anderen Veranstaltungen. Sollten Sie als Veranstalter an einem anderen Ort als Ihrer Betriebsstätte eine Veranstaltung durchführen, muss dafür eine separate Veranstaltungshaftpflicht vereinbart werden. Auch dazu bieten wir einfache pauschale Lösungen.
Im Schadenfall wird zunächst geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung besteht. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Schäden reguliert.
Baustein
Spezial-Straf-Rechtsschutz
inkl. Privat-, Berufs- und Firmen-Rechtsschutz sowie XXL-Zusatz
Ein strafrechtlicher Vorwurf entsteht oft schneller, als man denkt. Im laufenden Betrieb reichen bereits einfache Abläufe oder Entscheidungen aus, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen – auch ohne bewusstes Fehlverhalten.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz greift genau in diesen Situationen. Versichert sind die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung, zum Beispiel für Anwälte, Gutachter oder Gerichtsverfahren. Im Unterschied zum klassischen Strafrechtsschutz besteht hier auch Versicherungsschutz bei Vorwürfen, die auf vorsätzlichem Handeln beruhen – solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
Durch den Privat-, Berufs- und Firmen-Rechtsschutz haben Sie auch in allen weiteren Bereichen des Privat- und Berufslebens Rechtsschutz.
UNSER HIGHLIGHT
Für die Berechnung der Prämie werden Minijobber, der Inhaber und dessen mitarbeitende Familienangehörige nicht mitgezählt.
Die Privat-Rechtsschutzversicherung für den Inhaber und dessen Familie wird beitragsfrei mitversichert.
Ihre starken Partner hinter dem Konzept
Ein Versicherungskonzept ist nur so gut wie die Gesellschaften dahinter. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung spielt die Auswahl der Risikoträger eine zentrale Rolle.
Im Zentrum unseres Konzepts steht mit der AXA ein weltweit tätiger Versicherungskonzern, der über umfangreiche Erfahrung in der Absicherung gewerblicher Risiken verfügt. Die Struktur und Stabilität eines solchen Risikoträgers sind insbesondere bei komplexeren Betriebsformen wie Clubs und Veranstaltungsbetrieben entscheidend. Gleichzeitig besteht ein klares Verständnis für die Anforderungen der Branche und deren besondere Abläufe – auch im Leistungsfall.
Ergänzt wird das Konzept gezielt im Bereich Rechtsschutz durch einen spezialisierten Anbieter, der NRV – Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG.
AXA
- Erfahrung im Gewerbegeschäft -> passende Lösung für uns
- Spezialisierte Ansprechpartner für unser Konzept
- Verlässliche und schnelle Schadenbearbeitung
- Digitale Bereitstellung und Abwicklung der Unterlagen
www.axa.de
NRV
- Spezialisiert auf Rechtsschutz -> hohe fachliche Tiefe
- Klare Leistungsstrukturen -> schnelle Unterstützung
- JurCall -> sofort kostenlose Erstberatung und Hilfestellung, unabhängig, ob Schadenfall versichert ist
www.nrv-rechtsschutz.de
FAQs zum Clubkonzept
Was ist das Clubkonzept?
Das Clubkonzept ist eine modulare Versicherungslösung für Clubs, Livemusik-Spielstätten, Veranstalter, Kleinkunstbühnen und vergleichbare Kultur- und Veranstaltungsbetriebe. Es geht nicht darum, einen Club pauschal wie eine klassische Diskothek oder einen reinen Gastronomiebetrieb zu behandeln. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage: Wie funktioniert der Betrieb tatsächlich? Welche Veranstaltungen finden statt? Welche Technik wird eingesetzt? Welche Risiken entstehen durch Gäste, Künstler, Dienstleister, Umbauten, Außenflächen oder mobile Veranstaltungen?
Genau daraus wird der Versicherungsschutz aufgebaut. Die einzelnen Bausteine können kombiniert werden, damit Inventar, Technik, Betriebsausfall, behördliche Schließung, Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiken sinnvoll ineinandergreifen.
Warum reicht eine Standardlösung oft nicht aus?
Clubs und Livemusik-Betriebe verändern ihren Betrieb laufend: Veranstaltungen wechseln, Räume werden umgebaut, Technik wird bewegt, externe Dienstleister sind beteiligt, manchmal werden Flächen im Freien genutzt und einzelne Events finden außerhalb der eigenen Betriebsstätte statt. Viele klassische Versicherungslösungen arbeiten dagegen mit festen Betriebsbildern und starren Abgrenzungen. Das kann im Schadenfall zu Diskussionen führen, etwa ob eine Veranstaltung noch zum üblichen Betrieb gehört, ob eine Technikposition korrekt zugeordnet wurde oder ob ein Schaden an fremdem Eigentum überhaupt eingeschlossen ist.
Der Mehrwert des Clubkonzepts liegt deshalb nicht nur im Preis, sondern vor allem in der Struktur: Risiken werden sauber beschrieben, Bausteine bewusst kombiniert und typische Praxisfälle vorab eingeordnet.
Welche Bausteine können Bestandteil des Clubkonzepts sein?
Das Konzept kann insbesondere folgende Bausteine umfassen: Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung bzw. Ertragsausfall, Betriebsschließung, Glas, Elektronik, Betriebshaftpflicht, Veranstaltungshaftpflicht sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz. Je nach Betrieb können weitere Ergänzungen sinnvoll sein, zum Beispiel Elementargefahren, Überschwemmung und Rückstau, unbenannte Gefahren, Transportgefahren oder besondere Vereinbarungen für Sachen im Freien und Ausrüstung auf Veranstaltungen.
Das Clubkonzept kann um sämtliche anderen Absicherungen wie KFZ, Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge etc. ergänzt werden.
Was bedeutet Baukastenprinzip in der Praxis?
Baukastenprinzip bedeutet nicht, beliebig viele Versicherungen nebeneinander zu legen. Entscheidend ist, dass die Bausteine zueinander passen. Ein Club mit hochwertiger Ton- und Lichttechnik braucht andere Schwerpunkte als eine kleine Kleinkunstbühne mit wenig eigener Technik, aber vielen Gastveranstaltungen. Ein Betrieb mit Außengastronomie, Merchandise, Lagerbeständen und wechselnden Veranstaltungsformaten hat wiederum andere Fragen als ein reiner Konzertsaal.
Im Idealfall entsteht ein Schutzkonzept, in dem klar geregelt ist, welche Sachen versichert sind, welche Gefahren abgesichert sind, wann ein Ertragsausfall ersetzt wird, welche Veranstaltungen automatisch eingeschlossen sind und wann für externe Events eine gesonderte Veranstaltungshaftpflicht benötigt wird.
Was ist im Schadenfall besonders wichtig?
Im Schadenfall entscheidet nicht nur der Versicherungsschutz selbst, sondern auch die Dokumentation. Schäden sollten unverzüglich gemeldet, Schadenminderungspflichten beachtet und beschädigte Sachen möglichst dokumentiert werden. Bei Einbruch, Diebstahl, Raub oder Vandalismus ist in der Regel zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Wichtig ist außerdem, keine Haftung vorschnell anzuerkennen und keine Vergleiche ohne Abstimmung mit dem Versicherer zu schließen.
Warum sind Versicherungssummen so wichtig?
Die Versicherungssumme ist die Grundlage für die Entschädigung. Ist sie zu niedrig angesetzt, kann Unterversicherung entstehen. Gerade bei Clubs wird der Wert der Einrichtung und Technik häufig unterschätzt: Ton-, Licht-, Steuerungs-, Video- und Kassentechnik, Kühltechnik, Möbel, Theken, Lagerbestände, Dekoration, Garderobe, Werkzeuge, Computer und mobile Geräte summieren sich schnell. Sinnvoll ist deshalb eine realistische Wertermittlung auf Neuwertbasis.
Was bedeutet Obliegenheit?
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten aus dem Versicherungsvertrag. Sie bestehen vor und nach dem Schadenfall. Vor dem Schaden können das Sicherheitsvorschriften, wahrheitsgemäße Angaben, Meldung von Gefahrerhöhungen oder ordnungsgemäße Sicherungen sein. Nach dem Schaden geht es um unverzügliche Meldung, Schadenminderung, Auskünfte, Belege und Unterstützung der Schadenprüfung. Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen, Leistungen kürzen oder in schweren Fällen leistungsfrei sein.
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Risikosituation nach Vertragsschluss so verändert, dass ein Schaden wahrscheinlicher oder größer werden kann. Im Clubbetrieb kann das zum Beispiel eine neue Veranstaltungsart, deutlich höhere Besucherzahlen, regelmäßige Außenevents, neue Pyrotechnik, bauliche Veränderungen, längere Leerstände, zusätzliche Außenflächen oder eine erhebliche Erweiterung der Technik sein. Solche Veränderungen sollten nicht erst im Schadenfall auffallen, sondern frühzeitig gemeldet werden.
Warum ist die Betriebsbeschreibung so entscheidend?
Die Betriebsbeschreibung ist die Grundlage des Versicherungsschutzes. Sie entscheidet, welches Risiko der Versicherer angenommen hat. Wenn der Betrieb in der Police als reine Gaststätte beschrieben ist, tatsächlich aber regelmäßig Konzerte, DJ-Veranstaltungen, Lesungen, Clubnächte, Außenveranstaltungen und Fremdvermietungen stattfinden, entsteht ein Problem. Das Clubkonzept soll genau diese Diskrepanz vermeiden.
Was sollten Clubs jährlich prüfen?
Stimmen Versicherungssummen noch mit Inventar, Technik und Warenwerten überein?
Sind neue Veranstaltungsformate hinzugekommen?
Wird Technik auch außerhalb der Betriebsstätte genutzt?
Gibt es neue Außenflächen, Lagerorte oder Nebenräume?
Haben sich Besucherzahlen, Öffnungszeiten oder Umsätze erheblich verändert?
Sind Sicherheits-, Brandschutz- und Dokumentationspflichten aktuell?
Sind Verträge mit Dienstleistern, Vermietern und Veranstaltern versicherungstechnisch geprüft?
Was schützt die Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung schützt die beweglichen Sachen des Betriebs. Vereinfacht gesagt: Wenn man den Club gedanklich auf den Kopf stellt, fallen die beweglichen Gegenstände heraus – genau diese Werte sind der Kern der Inhaltsversicherung. Dazu gehören die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Im Clubbetrieb sind das zum Beispiel Möbel, Regale, Tresen, Stühle, Tische, Dekoration, Garderobeneinrichtung, Küchengeräte, Kühltechnik, Werkzeuge, Getränke, Speisen, Merchandise, Büroausstattung und betriebliche EDV.
Bedingungsgemäß können auch fremde Sachen mitversichert sein, wenn sie ihrer Art nach zu den versicherten Sachen gehören und dem Betrieb zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf überlassen wurden. Für Clubs ist das relevant, wenn beispielsweise Technik, Dekoration oder sonstige Gegenstände vorübergehend in Obhut genommen werden.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Versicherbar sind je nach Vereinbarung Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, böswillige Beschädigung, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementargefahren, Überschwemmung, Rückstau, zusätzliche Gefahren, Glasbruch, unbenannte Gefahren, Transportgefahren und Elektronik-Pauschalschutz.
Was bedeutet Feuer in der Inhaltsversicherung?
Feuer ist nicht nur der klassische Brand. Erfasst werden auch Blitzschlag, Explosion und Überspannung aufgrund von Gewittern. Für Clubs ist das Risiko erheblich, weil viele elektrische Anlagen, Ladegeräte, Küchengeräte, Veranstaltungstechnik, Dekoration und teilweise pyrotechnische oder szenische Effekte zusammenkommen können. Zusätzlich enthalten Sachversicherungen oft Sicherheitsvorschriften für Betriebe mit Bewirtschaftung. Diese sind ernst zu nehmen, weil Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften im Schadenfall leistungsrelevant sein können.
Was ist bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub wichtig?
Einbruchdiebstahl setzt in der Regel voraus, dass Täter in bestimmte Räume einbrechen, einsteigen oder Sicherungen überwinden. Reiner einfacher Diebstahl ist davon zu unterscheiden. Vandalismus nach einem Einbruch ist besonders wichtig, weil nach einem Einbruch nicht nur Sachen fehlen, sondern auch Türen, Theken, Technik, Lagerbereiche oder Kassenplätze beschädigt sein können. Raub betrifft Fälle, in denen Sachen unter Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung weggenommen werden.
Sind Waren und Vorräte mitversichert?
Ja, Waren und Vorräte sind ein zentraler Bestandteil der Inhaltsversicherung. Dazu zählen im Clubbetrieb insbesondere Getränke, Speisen, Verbrauchsmaterialien und Merchandise. Wichtig ist, saisonale oder veranstaltungsbezogene Spitzen zu berücksichtigen. Vor Festivals, Sonderveranstaltungen oder umsatzstarken Wochenenden können Lagerwerte deutlich höher sein als im Durchschnitt. Diese Spitzen sollten in der Versicherungssumme oder über besondere Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Sind Sachen im Freien versichert?
Sachen im Freien sind für Clubs und Veranstaltungsbetriebe besonders wichtig: Tische, Stühle, Sonnenschirme, mobile Tresen, Absperrungen, Heizstrahler, Außenlautsprecher oder temporäre Aufbauten befinden sich häufig außerhalb geschlossener Räume. Ob und in welchem Umfang diese Sachen versichert sind, hängt von der konkreten Vereinbarung ab. In der Praxis sollte ausdrücklich geklärt werden, ob Außenbereiche, Terrassen, Höfe, Biergärten oder sonstige Freiflächen zum Versicherungsort gehören und welche Sicherungen erforderlich sind.
Was bedeutet unbenannte Gefahren (All-Risk)?
Bei klassischen Versicherungen sind nur die ausdrücklich genannten Gefahren versichert. Bei einer All-Risk- oder unbenannte Gefahren-Deckung dreht sich die Logik teilweise um: Versichert sind grundsätzlich unvorhergesehene Schäden, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das kann im Clubbetrieb sehr wertvoll sein, weil nicht jeder Schaden sauber in eine klassische Gefahr wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch passt. Trotzdem ist auch All-Risk kein Alles-ist-immer-versichert-Schutz. Ausschlüsse, Obliegenheiten, Selbstbehalte und Höchstentschädigungen bleiben relevant.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Bei gebrauchsbereiter Betriebseinrichtung ist in der Praxis der Neuwert maßgeblich, also die Wiederbeschaffung einer neuen Sache gleicher Art und Güte. Ersetzt werden je nach Schaden Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten. Zusätzlich stehen Kostenpositionen, wie etwa Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Transport- oder Lagerkosten bereit. Genau hier entsteht Mehrwert: Viele Kunden denken nur an den beschädigten Gegenstand, übersehen aber die Nebenkosten eines Schadens.
Welche typischen Fehler sollten vermieden werden?
- Versicherungssumme nur grob schätzen und Technikwerte unterschätzen.
- Geliehene oder fremde Sachen nicht sauber einordnen.
- Außenflächen und mobile Gegenstände nicht ausdrücklich berücksichtigen.
- Waren- und Vorratsspitzen vor Events nicht beachten.
- Sicherheitsvorschriften, Schließkonzepte und Dokumentationspflichten unterschätzen.
Was ist der Unterschied zwischen Sachschaden und Betriebsunterbrechung?
Ein Sachschaden betrifft die beschädigten Sachen: Technik, Möbel, Vorräte oder Betriebseinrichtung. Die Betriebsunterbrechung betrifft die wirtschaftlichen Folgen daraus. Wenn ein Club nach einem Feuer, Leitungswasserschaden oder Einbruch nicht oder nur eingeschränkt öffnen kann, fehlen Einnahmen, während viele Kosten weiterlaufen. Die Ertragsausfallversicherung soll genau diese Lücke schließen.
Wann greift die Betriebsunterbrechung?
Sie greift, wenn der Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Für Clubs bedeutet das: Der versicherte Sachschaden löst den Ertragsausfall aus. Eine schlechte Ticketlage, Absage mangels Nachfrage oder rein organisatorische Probleme sind kein klassischer Ertragsausfallschaden.
Was wird ersetzt?
Der Ertragsausfallschaden besteht aus fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn, die wegen der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten. Fortlaufende Kosten können zum Beispiel Miete, Pacht, Personal, Leasing, Versicherungen, bestimmte Energiegrundkosten, Softwareverträge oder Finanzierungskosten sein. Der Betriebsgewinn ist der Gewinn, der ohne Schaden voraussichtlich erzielt worden wäre. Die Entschädigung soll wirtschaftlich so stellen, als hätte der Betrieb im versicherten Zeitraum weiterarbeiten können.
Warum ist die Haftzeit so wichtig?
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer den Ertragsausfallschaden ersetzt. In den Bedingungen beträgt sie 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Clubs kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein, wenn Wiederaufbau, Genehmigungen, Lieferzeiten für Spezialtechnik, Handwerkerkoordination, Akustikmaßnahmen oder baurechtliche Themen länger dauern können. Ein zu kurzer Zeitraum kann dazu führen, dass der Schutz endet, obwohl der Betrieb noch nicht vollständig wiederhergestellt ist.
Was ist nicht oder nur eingeschränkt ersetzt?
Nicht jeder Einnahmeausfall wird ersetzt. Ausgeschlossen oder eingeschränkt können zum Beispiel Umsatzsteuer, bestimmte umsatzabhängige Kosten, außergewöhnliche während der Unterbrechung hinzutretende Ereignisse oder Verzögerungen wegen fehlender Finanzierung sein. Auch behördliche Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen können gesondert zu prüfen sein. Deshalb ist wichtig, die Betriebsunterbrechung nicht als pauschale Umsatzausfallversicherung zu verstehen, sondern als Schutz für den wirtschaftlichen Schaden infolge eines versicherten Sachschadens.
Warum ist dieser Baustein oft existenziell?
In der Veranstaltungsbranche sind Fixkosten hoch und Liquiditätsreserven oft begrenzt. Ein Club kann nach einem Schaden schon nach wenigen Wochen unter Druck geraten, wenn Miete, Personal, Leasing, Stromabschläge, Versicherungen und Kredite weiterlaufen, während Ticket-, Gastro- und Vermietungserlöse fehlen. Die Betriebsunterbrechung schützt deshalb nicht nur gegen Kosten, sondern gegen den Verlust der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.
Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung ist ein eigener Baustein für behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz. Anders als die Betriebsunterbrechung setzt sie nicht zwingend einen Sachschaden an Inventar oder Gebäude voraus. Sie kann greifen, wenn eine zuständige Behörde den Betrieb aufgrund meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger schließt oder Maßnahmen anordnet.
Was ist der Unterschied zur Betriebsunterbrechung?
Die Betriebsunterbrechung folgt auf einen versicherten Sachschaden, zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Die Betriebsschließung folgt auf eine behördliche Anordnung, etwa wegen Infektionsschutz. Dieser Unterschied ist wesentlich: Wenn ein Club wegen Wasserschaden nicht öffnen kann, ist das ein Sach-/Ertragsausfallthema. Wenn eine Behörde wegen eines Infektionsgeschehens im Betrieb eine Schließung anordnet, geht es um Betriebsschließung.
Welche Leistungen sind denkbar?
Je nach vereinbarter Deckung können fortlaufende Kosten, Ertragsausfallpositionen oder Waren und Vorräte ersetzt werden, die infolge der behördlichen Maßnahme vernichtet werden müssen.
Welche wichtigen Einschränkungen gibt es (Ausschluss Epidemie/ Pandemie)?
Schäden infolge einer Epidemie oder Pandemie sind nicht abgedeckt. Außerdem ist Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn behördliche Maßnahmen nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen werden oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 30 Tage nach Antragstellung.
Hinweis zu Corona – kein Lockdown-Schutz:
Viele Kunden verbinden Betriebsschließung seit Corona mit jeder behördlichen Schließung. Das ist nicht korrekt. Betriebsschließungsversicherung ist kein allgemeiner Lockdown-Schutz.
Welche Glasflächen sind typischerweise relevant?
In Clubs und Veranstaltungsbetrieben können Glasflächen besonders kostenintensiv sein: Schaufenster, Eingangstüren, Glastüren, Spiegel, Thekenverglasungen, Trennwände, Vitrinen oder fest eingebaute Verglasungen. Gerade große Scheiben, Sondermaße oder Sicherheitsglas können hohe Kosten verursachen. Hinzu kommen Notverglasung, Absicherung der Schadenstelle oder Ersatzbeschaffung.
Was ist der Vorteil eines eigenen Glasbausteins?
Glasbruch ist in vielen Sachversicherungen nicht automatisch im gewünschten Umfang enthalten oder nur über besondere Vereinbarung versichert. Ein eigener Glasbaustein schafft Klarheit. Glasbruch kann schnell entstehen – durch Gedränge, Türbewegungen, Anlieferungen, Umbauten, Vandalismus oder Unachtsamkeit.
Werden auch Kosten rund um den Austausch ersetzt?
Ja, neben dem reinen Scheibenersatz werden – je nach Vereinbarung auch Kosten für Notverschalung, Entsorgung, Gerüste, Kräne oder das Entfernen von Hindernissen übernommen. Für Betriebe mit großen Fensterflächen oder schwer zugänglichen Glasflächen kann gerade dieser Kostenblock erheblich sein.
Warum braucht ein Club einen Elektronikbaustein zusätzlich zur Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung schützt Technik vor bestimmten klassischen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Die Elektronikversicherung geht weiter und schützt elektronische Geräte gegen unvorhergesehene Sachschäden, auch wenn die Ursache aus dem Betrieb der Technik selbst kommt. Hierzu zählen unter anderem Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überspannung, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung sowie Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
Welche Technik ist im Clubbetrieb besonders relevant?
Besonders relevant sind Musik-, Ton- und Lichttechnik, Bildtechnik, Steuerungssysteme, DJ-Equipment, Mischpulte, Verstärker, Lautsprecher, Projektoren, LED-Wände, Kameras, Kassen, EC-Terminals, Server, Router, Laptops, Computer, Steuerungsrechner, Zutrittssysteme und teilweise Sicherheitstechnik. Viele dieser Geräte sind nicht nur teuer, sondern betriebsentscheidend: Fällt ein zentrales Mischpult, eine Lichtsteuerung oder ein Kassensystem aus, kann eine Veranstaltung unmittelbar gefährdet sein.
Welche Schadenursachen sind praxisrelevant?
Typische Schadenursachen sind Bedienfehler, versehentliches Herunterfallen, Flüssigkeitsschäden, Überspannung, Kurzschluss, technische Defekte, unsachgemäßes Anschließen, Beschädigung durch Gäste oder Dienstleister sowie Transportschäden, soweit vereinbart. In Clubs ist die Kombination aus Dunkelheit, Publikum, Flüssigkeiten, engen Aufbauten und zeitkritischem Umbau besonders risikoreich.
Was ist der Mehrwert der pauschalen Lösung im Clubkonzept?
Bei klassischer Elektronikversicherung müssen Geräte häufig in Anlagengruppen eingeordnet werden. Das kann im Clubbetrieb schwierig sein, weil Ton-, Licht-, Bild-, Steuerungs- und Kassentechnik technisch ineinandergreifen. Das Clubkonzept setzt deshalb auf eine pauschale Betrachtung bestimmter Anlagengruppen. Dadurch werden Abgrenzungsprobleme reduziert und der reale Betrieb besser abgebildet. Für Kunden ist das ein großer Vorteil, weil sie nicht jedes Gerät künstlich einer Gruppe zuordnen müssen.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Je nach Vereinbarung werden Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten ersetzt. Zusätzlich können Kosten für Provisorien, Bergung, Luftfracht, Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten oder Eichkosten relevant sein, wenn diese infolge eines versicherten Elektronikschadens notwendig werden. Gerade Provisorien und Leihgeräte können helfen, eine Veranstaltung oder den laufenden Betrieb schnell wieder aufzunehmen.
Was sollte ein Club organisatorisch beachten?
- Inventarliste der Technik aktuell halten.
- Kaufbelege, Seriennummern und Wartungsnachweise dokumentieren.
- Mobile Technik und externe Nutzung klar melden.
- Überspannungsschutz, sichere Verkabelung und Feuchtigkeitsschutz beachten.
- Leih- und Fremdtechnik gesondert prüfen.
Was schützt die Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht schützt, wenn Dritte durch den Betrieb einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden erleiden und gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Betrieb geltend machen. Im Schadenfall werden Forderungen geprüft, berechtigte Ansprüche beglichen und unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Diese Abwehrfunktion wird oft als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Welche typischen Haftpflichtfälle gibt es im Clubbetrieb?
Typische Fälle sind Stürze von Gästen auf nassen Böden, Verletzungen durch lose Kabel, Schäden durch schlecht gesicherte Aufbauten, Garderobenschäden, Beschädigung fremden Eigentums, Schäden durch Mitarbeitende oder Schäden bei Veranstaltungen. Auch Verkehrssicherungspflichten sind zentral: Betreiber müssen Gefahrenquellen erkennen, zumutbar sichern und organisatorisch beherrschen.
Was bedeutet gesetzliche Haftpflicht?
Versichert ist grundsätzlich die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Nicht jeder Ärger mit Kunden, Künstlern oder Vermietern ist ein Haftpflichtschaden. Erfüllungsansprüche aus Verträgen, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz statt Leistung sind nicht Inhalt der Betriebshaftpflicht. Wenn zum Beispiel eine Veranstaltung schlecht organisiert war und ein Vertragspartner deshalb die Gage mindern möchte, ist das etwas anderes als ein Personenschaden eines Gastes durch eine Pflichtverletzung des Betriebs.
Sind Veranstaltungen mitversichert?
Ja, die Haftung aus der Durchführung betriebs- und branchenüblicher Veranstaltungen sind mitversichert. Für das Clubkonzept ist das wichtig: Veranstaltungen am eigenen Standort sollten klar in der Betriebsbeschreibung enthalten sein. Veranstaltungen außerhalb der eigenen Betriebsstätte sind gesondert zu prüfen und benötigen häufig eine separate Veranstaltungshaftpflicht.
Was leistet die Haftpflicht im Schadenfall konkret?
Die Haftpflicht übernimmt drei Aufgaben: Erstens prüft sie, ob überhaupt eine Haftung besteht. Zweitens wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch gerichtlich. Drittens stellt sie den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei. Deshalb sollte ein Club Ansprüche nicht vorschnell anerkennen, sondern den Versicherer einbinden.
Welche Pflichten bestehen im Haftpflichtschaden?
Ein Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Ansprüche erhoben wurden. Der Betrieb muss nach Möglichkeit zur Schadenminderung beitragen, wahrheitsgemäße Informationen liefern, Unterlagen bereitstellen und gerichtliche oder behördliche Vorgänge unverzüglich weiterleiten. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, kann Versicherungsschutz verloren gehen; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden.
Wann reicht die Betriebshaftpflicht nicht aus?
Die Betriebshaftpflicht deckt den laufenden Betrieb und – je nach Vereinbarung – Veranstaltungen am eigenen Standort. Wenn ein Club als Veranstalter an einem anderen Ort auftritt, eine Bühne im Freien betreibt, eine externe Halle nutzt oder ein Festivalformat organisiert, reicht die normale Betriebshaftpflicht häufig nicht aus. Dann muss das konkrete Veranstaltungsrisiko separat abgesichert werden.
Welche Angaben werden für externe Veranstaltungen benötigt?
Ausschlaggebend ist die Dauer sowie die Anzahl der erwarteten Besucher/ Teilnehmer. Oft finden wir eine kostengünstige, pauschale Lösung. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung, damit wir die Details abklären können.
Warum ist eine separate Veranstaltungshaftpflicht so wichtig?
Bei externen Veranstaltungen treffen mehrere Risikosphären aufeinander: Veranstalter, Location, Technikdienstleister, Künstler, Security, Caterer, Behörden und Besucher. Im Schadenfall wird häufig geprüft, wer welche Verkehrssicherungspflicht hatte. Eine Veranstaltungshaftpflicht sorgt dafür, dass das konkrete Event mit seinen Besonderheiten abgebildet wird und nicht nachträglich darüber gestritten werden muss, ob es noch zum normalen Betriebsrisiko gehört.
Warum ist Spezial-Straf-Rechtsschutz für Clubs relevant?
Im Clubbetrieb kann ein strafrechtlicher Vorwurf schneller entstehen, als vielen bewusst ist. Nach einem Unfall, einer Verletzung, einem Brandschutzvorfall, einem Vorwurf mangelnder Aufsicht, einer Auseinandersetzung mit Gästen oder einer behördlichen Kontrolle kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dabei geht es nicht sofort um Schuld, sondern zunächst um den Vorwurf. Schon in dieser Phase können anwaltliche Beratung, Akteneinsicht, Stellungnahmen, Gutachter und Verteidigungsstrategie entscheidend sein.
Was unterscheidet Spezial-Straf-Rechtsschutz von einfachem Rechtsschutz?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auf straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorwürfe im betrieblichen Kontext ausgelegt. Er kann gerade dann relevant werden, wenn ein Vorwurf im Raum steht, der rechtlich schwer wiegt. Im Clubkonzept ist besonders wichtig, dass nach der Beschreibung Versicherungsschutz auch bei Vorwürfen bestehen kann, die vorsätzliches Handeln betreffen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Rechtsschutzvertrag ab.
Welche Kosten können entstehen?
Kosten entstehen nicht erst vor Gericht. Häufig fallen sie bereits im Ermittlungsverfahren an: Strafverteidiger, Akteneinsicht, schriftliche Stellungnahmen, Besprechungen, Sachverständige, Reisekosten, Gerichtskosten oder Nebenverfahren. Für Geschäftsführungen und Verantwortliche ist schnelle Verteidigung wichtig, weil strafrechtliche Vorwürfe auch reputationsschädigend wirken und behördliche Folgen nach sich ziehen können.
Welche typischen Beispiele gibt es?
- Ein Gast stürzt schwer und es wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
- Nach einem Brand wird geprüft, ob Brandschutz- oder Organisationspflichten verletzt wurden.
- Bei einer Veranstaltung entsteht Gedränge und Behörden prüfen Verantwortlichkeiten.
- Ein Mitarbeiter verletzt sich beim Aufbau; es folgen Ermittlungen zur Arbeitssicherheit.
- Nach einer behördlichen Kontrolle stehen Hygiene-, Jugendschutz- oder Sicherheitsvorwürfe im Raum.
Warum ist frühe juristische Hilfe wichtig?
Viele Fehler passieren am Anfang: unbedachte Aussagen, unvollständige Unterlagen, unklare Zuständigkeiten oder fehlende Dokumentation. Spezial-Straf-Rechtsschutz ermöglicht, früh qualifizierte Verteidigung einzuschalten. Das schützt nicht nur vor Kosten, sondern auch vor strategischen Fehlern.